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   ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12   

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ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12 (https://dejure.org/2013,61189)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12 (https://dejure.org/2013,61189)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 4 Ca 3453/12 (https://dejure.org/2013,61189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage im Rahmen einer Betriebsstilllegung und Entfall aller Beschäftigungsmöglichkeiten

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage, Betriebsstilllegung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Wird einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, stillgelegt, so werden damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat entzogen (vgl. BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist das KSchG jedoch nicht konzernbezogen ausgestaltet (BAG v. 18.09.2003, 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 unter Hinweis auf BAG v. 14.10.1982, 2 AZR 568/80; v. 22.05.1986, 2 AZR 612/85; v. 27.11.1991, 2 AZR 255/91; v. 10.01.1994, 2 AZR 489/93, v. 21.01.1999, 2 AZR 648/97; v. 21.02.2002, 2 AZR 749/00; v. 26.09.2002, 2 AZR 636/01).

    Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsrecht - vgl. etwa § 8 Abs. 1 S. 2 BetrVG - und in Kenntnis des Vorhandseins von Konzernen hat der Gesetzgeber keinen Anlass gesehen, das KSchG konzernbezogen auszugestalten (BAG v. 18.09.2003, a.a.O.).

    Dabei lässt das BAG allerdings ausgehend von der grundlegenden Entscheidung vom 14.10.1982 (2 AZR 568/80, BAGE 41, 72) aufgrund besonderer Sachverhaltsgestaltungen Ausnahmefälle zu, in denen eine konzernbezogene Betrachtung geboten sei, nämlich wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt habe, wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus einer (arbeitsvertraglichen) Vereinbarung/Zusage ergebe oder eine Übernahme durch einen anderen Unternehmens- oder Konzernbetrieb konkret in Aussicht gestellt werde, wobei dann aber erforderlich sei, dass die Entscheidung darüber letztlich nicht dem grundsätzlich zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten wurde, sondern dem abgebenden Betrieb obliegt (BAG v. 18.09.2003, a.a.O., Rn. 38, m. zahlr. Nachw. zu Rspr und Lit.).

    In solchen Fällen sind die Arbeitnehmer des anderen Unternehmens nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (vgl. BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, a.a.O.).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist das KSchG jedoch nicht konzernbezogen ausgestaltet (BAG v. 18.09.2003, 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 unter Hinweis auf BAG v. 14.10.1982, 2 AZR 568/80; v. 22.05.1986, 2 AZR 612/85; v. 27.11.1991, 2 AZR 255/91; v. 10.01.1994, 2 AZR 489/93, v. 21.01.1999, 2 AZR 648/97; v. 21.02.2002, 2 AZR 749/00; v. 26.09.2002, 2 AZR 636/01).

    Dabei lässt das BAG allerdings ausgehend von der grundlegenden Entscheidung vom 14.10.1982 (2 AZR 568/80, BAGE 41, 72) aufgrund besonderer Sachverhaltsgestaltungen Ausnahmefälle zu, in denen eine konzernbezogene Betrachtung geboten sei, nämlich wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt habe, wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus einer (arbeitsvertraglichen) Vereinbarung/Zusage ergebe oder eine Übernahme durch einen anderen Unternehmens- oder Konzernbetrieb konkret in Aussicht gestellt werde, wobei dann aber erforderlich sei, dass die Entscheidung darüber letztlich nicht dem grundsätzlich zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten wurde, sondern dem abgebenden Betrieb obliegt (BAG v. 18.09.2003, a.a.O., Rn. 38, m. zahlr. Nachw. zu Rspr und Lit.).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. BAG v. 09.09.2010, 2 AZR 936/08, juris, Rn. 39).

    (Vgl. dazu ErfK/Oetker, 13. Auflage, § 1 KSchG, Rn. 264 m.w.N.; BAG v. 09.09.2010, a.a.O., Rn. 41; v. 24.03.1983, 2 AZR 21/82, juris, Rn. 29).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Mangels Begründetheit der Kündigungsschutzklage besteht auch kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 611 BGB, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BAG GS vom 27.02.1985 - 1/84, BAGE 48, 122).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Nach den Grundsätzen der abgestuften Beweislast (vgl. BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99, NZA 2000, 1332) hätte der Kläger seine Rüge inhaltlich konkretisieren müssen.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Selbst wenn der Massenentlassungsanzeige das Schreiben zur Anhörung des Betriebsrats nicht beigefügt gewesen sein sollte, ist dies im Ergebnis unschädlich, da die Agentur für Arbeit die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch Bescheid vom 07.05.2012 inzident festgestellt hat (vgl. hierzu BAG vom 11.03.1998 - 2 AZR 414/97, NZA 1998, 879).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist das KSchG jedoch nicht konzernbezogen ausgestaltet (BAG v. 18.09.2003, 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 unter Hinweis auf BAG v. 14.10.1982, 2 AZR 568/80; v. 22.05.1986, 2 AZR 612/85; v. 27.11.1991, 2 AZR 255/91; v. 10.01.1994, 2 AZR 489/93, v. 21.01.1999, 2 AZR 648/97; v. 21.02.2002, 2 AZR 749/00; v. 26.09.2002, 2 AZR 636/01).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Erforderlich ist dazu aber, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, NZA-RR 2012, 465).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Den einzelnen vorgenannten Kriterien kommt je nach Art des Betriebs unterschiedliches Gewicht zu (vgl. BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 181/11, BB 2012, 2687 m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist das KSchG jedoch nicht konzernbezogen ausgestaltet (BAG v. 18.09.2003, 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 unter Hinweis auf BAG v. 14.10.1982, 2 AZR 568/80; v. 22.05.1986, 2 AZR 612/85; v. 27.11.1991, 2 AZR 255/91; v. 10.01.1994, 2 AZR 489/93, v. 21.01.1999, 2 AZR 648/97; v. 21.02.2002, 2 AZR 749/00; v. 26.09.2002, 2 AZR 636/01).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 371/14

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2013 - 4 Ca 3453/12 - teilweise abgeändert:.
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2014 - 4 Sa 528/13

    Schriftliche Anzeige der Stellungnahme des Betriebsrats

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12 - aufzuheben und.
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2017 - 3 Sa 864/16

    Schadensersatz; Verzugszinsen; Rechtsirrtum; Verschulden;

    Der Kläger erhob vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Kündigungsschutzklage, die allerdings mit Urteil vom 21.02.2013 - 4 Ca 3453/12 - abgewiesen wurde.
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